Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip

Zwei wichtige Prinzipien, die im Steuerstrafrecht bzw. Steuerordnungswidrigkeitenrecht eine Rolle spielen, sind das Legalitätsprinzip nach § 152 II StPO und das Opportunitätsprinzip. 

Mit dem Legalitätsprinzip ist die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, also den Finanzämter in diesem Fall gemeint, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat  von Amts wegen Ermittlungen aufzunehmen. Dies kann auch ohne vorherige Strafanzeige erfolgen. Eine Ahnung von Steuerstraftaten ist also zwingend vorgeschrieben. Das Legalitätsprinzip entspringt dem Rechtsstaatsgedanken der Gleichheit aller vor dem Gesetz, Art. 3 I GG. 

Mit dem Opportunitätsprinzip hingegen ist die juristische Handlungsfreiheit der Behörde innerhalb eines rechtlich festgelegten Rahmens gemeint. Es liegt somit im Ermessen der Behörde, ob diese die Ordnungswidrigkeit verfolgt oder eben nicht. Es stellt einen Unterfall der Ermessensentscheidung dar. 

Liegt ein Fall vor, indem Straftat und Ordnungswidrigkeit zusammenfallen, so tritt das Subsidiaritätsprinzip in Kraft und allein das Strafgesetz kommt zur Anwendung.